Eine Anleitung zur Probeentnahme kann beim Bieneninstitut Mayen nachgelesen werden: Anleitung Futterkranzproben ziehen
Möchte man mit seinen Bienenvölkern in eine Tracht wandern (das Verstellen von Bienenvölkern z.B. an ein Raps Feld), das Verstellen der Bienenvölker in einen anderen Kreis oder möchte man über das Jahr Bienenvölker verkaufen, dann benötigt man eine Seuchenfreiheitsbescheinigung (SFB) oder umgangsprachlich "Gesundheitszeugnis". Das Ergebnis einer Futterkranzprobe ist kein Gesundheitszeugnis. Das Gesundheitszeugnis kann nur mit der Freigabe des Veterinärs oder BSV ausgestellt werden und ist 9 Monate gültig. Eine Kopie der Seuchenfreiheitsbescheinigung sollte nach dem Verstellen der Völker an die Beute gehängt oder beim Verkauf von Bienen an den Käufer ausgehändigt werden.
Bitte plane rechtzeitig einen Termin (Dezember/Januar) beim nahegelegenen BSV für deine Beprobung. Anfallende Kosten bitte im Vorfeld mit dem BSV klären.