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Dienstag, 13. Dezember 2022

Diskussion um die Rechtsform des Vereins

Seit der Gründung des Imkerverein Worms und Umgebung gab es immer wieder Überlegungen, diesen Verein mit einem "e.V." beim Amtsgericht Worms eintragen zu lassen. Bis heute wurden diese Vorschläge aus unterschiedlichen Gründen von den Mitgliedern des Vereins in den Jahreshauptversammlungen verworfen.

Ein Aspekt ist und war immer der dabei entstehende Aufwand und gegebenenfalls auch damit verbundene, zusätzlichen Kosten, die durch eine Eintragung entstehen. Jede Satzungsänderung und jede Änderung im Vorstand muss dann ans Vereinsregister in Mainz gemeldet und von dort genehmigt werden.

Aktuell und unabhängig von der Rechtsform des Vereins ist jedes einzelne Mitglied des Vereins vollumfassend über den Landesverand versichert, was die Haltung von Bienen und eventuelle Schäden an und durch Bienen angeht. Voraussetzung hierfür ist, dass immer die korrenkte Völkeranzahl gemeldet wird.

Auch beim Lehrbienenstand im Wormser Erlebnisgarten ist eine persönliche Haftung der Mitglieder ausgeschlossen. Als nicht eingetragener Verein kann der Imkerverein Worms und Umgebung außerdem keine weitreichende Verträge abschließen, die dann von den Mitgliedern privat getragen werden müssten. Eine jährliche Entlastung der/des SchatzmeisterIn hat eine zusätzliche Schutzwirkung.

Einen Nachteil gibt es dann aber doch noch: durch die fehlende Eintragung im Vereinsregister ist das Ausstellen von Spendenquittungen nicht möglich. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass der Imkerverein Worms und Umgebung nicht trotzdem Spenden annehmen darf.

Übrigens: Knapp 50 % der Imkervereine im Rheinland-Pfalz verzichten aus den oben genannten Gründen bewusst auf das "e.V." - wir als "Imkerverein Worms und Umgebung" stehen da also keinesfalls isoliert da.


Beitrag erstellt am 13.12.2022 von Thomas Bugert
Beitrag geändert am 13.12.2022 von Thomas Bugert